Osterferien mit Ausgangsbeschränkung: Was in Bayern erlaubt ist

Die weiterhin geltende Ausgangsbeschränkung in Bayern wird uns in den nächsten Tagen auf eine harte Probe stellen: Ferienbeginn, Frühlingswetter und das Osterwochenende.

Was ist in den Osterferien erlaubt ist – und was nicht?

 

Grundsätzlich gilt trotz des guten Wetters, überwiegend in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Bitte bleiben Sie, auch wenn es schwer fällt, zuhause. Bitte stellen Sie sich selbst die Frage bei dem geplanten Ausflug, ob Sie sich oder andere damit gefährden.

Wegen des guten Wetters und Ferienbeginns wird die bayerische Polizei angewiesen, am kommenden Wochenende verstärkt zu kontrollieren, ob die Regeln der Ausgangsbeschränkung eingehalten werden.

Spazieren und Sport treiben im Park ja, Picknicken nein

Spazieren im Park, Joggen oder Radfahren – das alles geht und ist erlaubt. Zumindest alleine oder zusammen mit Menschen aus dem eigenen Haushalt.

Nicht erlaubt ist dagegen längeres Verweilen im Park, wie zum Beispiel für ein Picknick. Die Sorge: Einer fängt an, andere folgen schnell nach und schon ist die Wiese voll. Die Polizei wird in solchen Fällen einschreiten und die Leute wegschicken.

Grillen nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt

Gleiches gilt beim Thema Grillen, dass nur auf dem eigenen Grundstück und nicht in der Öffentlichkeit erlaubt ist.

Verstärkte Kontrollen der Polizei zum Ferienbeginn

Insgesamt wird die Polizei viel Präsenz zeigen, auch Fahrzeugkontrollen kann es geben. Bei Verstößen und uneinsichtigem Verhalten drohen Bußgelder. Diese beginnen bei 150 Euro und können sich bei wiederholten Verstößen verdoppeln. Der Bußgeldrahmen reicht bis 25.000 Euro.

In die Berge fahren erlaubt, aber aboslut nicht empfohlen

Ausflüge in die Berge sind zwar erlaubt, aber Bergwacht und Alpenverein raten dringend davon ab. Zu groß ist die Sorge, dass es zu Notfällen kommt, die dann Rettungskräfte und Krankenhäuser zusätzlich belasten.

Wassersportaktivitäten ebenfalls nicht empfohlen

Die Wasserwacht rät von Wassersportaktivitäten ab. Grund: die Sorge, dass es zum Beispiel durch Ausflüge mit dem Boot zu Notfällen kommt, die Rettungskräfte dann binden.

Verwandtschaftsbesuch zu Ostern muss ausfallen

Mit Blick auf Ostern bedeutet die Ausgangsbeschränkung auch, dass kein gewöhnlicher Verwandtschaftsbesuch stattfinden kann. Fahrten zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen sind auch am Osterwochenende nicht erlaubt.

Ostereiersuche kann trotzdem stattfinden

Die Osterhasen werden sicherlich auf kreativen Wegen Osterüberraschungen ausliefern, ohne dabei gegen die Ausgangsbeschränkung zu verstoßen.

 

Weiterhin gilt: Abstand halten!

 Bitte bleiben Sie gesund!

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