Die Stadtbrandinspektion

Zentrale Führungs- und Organisationsaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Passau werden durch die Stadtbrandinspektion wahrgenommen. Sie besteht aus

  • Stadtbrandrat Andreas Dittlmann und
  • Stadtbrandinspektor Florian Emmer.

Unterstützt werden die beiden von

  • Stadtbrandmeister Ausbildung, Florian Dillinger,
  • Stadtbrandmeister CBRN, Toni Rang,
  • Stadtbrandmeister Funk, Alexander Kornexl,
  • Stadtbrandmeister Katastrophenschutz, Martin Sagmeister,
  • Stadtbrandmeister Technik, Holger Hantschel-Winghardt und
  • Stadtbrandmeister Vorbeugender Brandschutz, Tobias Gleixner.

Zu den Aufgaben der Stadtbrandinspektion gehören unter anderem:

  • Einsatzführung
  • Entwicklung und Umsetzung von Standards für den Ausbildungs- und Einsatzbetrieb
  • Schnittstelle zu den verantwortlichen Stellen der Stadt Passau
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Feuerwehren der Stadt Passau
  • Vertretung der Interessen der Feuerwehren der Stadt Passau
  • Realisierung von Projekten mit überörtlicher Bedeutung (zum Beispiel Bauprojekte, Fahrzeugbeschaffung, Planungen für Großschadenslagen, uvm.)

Für einige dieser Aufgaben stehen weitere, ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehren der Stadt Passau zur Verfügung.

Mitglieder der Stadtbrandinspektion

Artikel der Stadtbrandinspektion

„Corona schwebt wie ein Damoklesschwert über uns“

Dienst am Menschen, aber mit Abstand: das ist schwierig. Die Freiwilligen Feuerwehren kämpfen schon länger mit Nachwuchspro- blemen, nun auch noch mit Corona. Stadtbrandrat Andreas Dittlmann erzählt davon im Passauer Gespräch – und erklärt, warum er die Arbeit trotzdem mag. Im Interview mit Agnes Striegan Herr Dittlmann, Corona bedeutet Abstand halten, keine großen Gruppen, ständig neue Vorgaben. Wie beeinträchtigt das die Arbeit der Feuerwehr? Die Vorgaben für die Feuerwehr sind wesentlich schärfer als die für Schulen, private Feiern oder die Bundesliga, weil wir als systemrelevant eingestuft sind. Corona hängt wie ein Damoklesschwert über uns: Wenn wir einen Fall haben, werden wir unter Quarantäne gestellt. Damit nicht gleich die ganze Feuerwehr ausfällt, wenn ein Corona-Fall auftreten sollte, üben wir immer in denselben Kleingruppen. Und benachbarte Feuerwehren üben nicht zusammen, damit sie im Notfall das Nachbargebiet mit abdecken können. Aber die Freiwillige […]

Sonderrechte mit Dachaufsetzer?

Haben Angehörige der Feuerwehr Sonderrechte mit dem Dachaufsetzer? Diese Frage nach dem Dachaufsetzer und welche Rechte er mit sich bringt ist ganz einfach beantwortet: GAR KEINE!!! Der Dachaufsetzer hat lediglich eine „moralische Funktion“ gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, räumt dem Feuerwehrmann aber keinerlei Sonderrechte ein. Ein Dachaufsetzer legt insbesondere den anderen Verkehrsteilnehmern keine Verpflichtung auf, freie Bahn zu schaffen. Rein rechtlich sind übrigens beleuchtete Dachaufsetzer sogar nicht zulässig. Im Feuerwehreinsatz können Sonderrechte, die eine Abweichung von der Strassenverkehrsordnung (StVO) rechtfertigen NUR nach den in § 35 StVO geregelten Grundsätzen in Frage kommen (und dabei ist es völlig unerheblich, ob einer einen Dachaufsetzer hat oder nicht). Danach muß eine Abweichung von StVO-Regeln zur Abwehr ERHEBLICHER Gefahren notwendig sein und es darf niemand gefährdet oder geschädigt werden. Trotz der in Bayern verbreiteten Kommentarmeinung sind manche Gerichte auch der Ansicht, dass Sonderrechte mit Privatfahrzeugen gar nicht […]