Newsfeed

Körperschutz im ABC-Einsatz

Von ABC-Gefahrstoffen können Gefahren bei der Inkorporation (Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper) und bei der Kontamination (Verunreinigung von Oberflächen, insbesondere von Kleidung und Haut) ausgehen. Aus diesem Grund kann es erforderlich sein, nicht nur die Atemwege durch Atemschutz, sondern die gesamte Körperoberfläche durch spezielle persönliche Schutzausrüstung zu schützen. Mögliche Einsatzszenarien sind Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern (z. B. Freisetzung von Gefahrstoffen aus beschädigten Behältern oder Rohrleitungssystemen), ein möglicher Kontakt mit infektiösen Stoffen oder Personen (B-Einsatz) und einer Kontamination mit offenen radioaktiven Stoffen. Diese Gefahren fordern von den Einsatzkräften die Kenntnis überVerwendung von Atemschutz und Körperschutz, daher ist für dasTragen von Körperschutz eine zusätzliche Ausbildung notwendig.   Zielsetzung des Merkblattes Das Merkblatt richtet sich an ausgebildeteTräger von Körperschutz im ABC-Einsatz und gibt Hinweise zum Verhalten in Einsatzsituationen. Darüber hinaus kann das Merkblatt als ausbildungsbegleitende Lernunterlage für die Ausbildung von […]

Helfer in Uniform – Nicht vergessen: Einsatzkräfte opfern ihre Freizeit

Sie setzen sich für andere ein, auch und vor allem im Notfall: Helfer in Uniform. Ein Blick hinter die Kulissen der Feuerwehr, die weit mehr ist als „Hausmeisterdienst Sankt Florian“.  Von Daniela Pledl (PNP) 1177-mal gingen im vergangenen Jahr die Piepser im Bereich der Stadtbrandinspektion (siehe Kasten). Feuerwehrler rückten aus, zusätzlich zu 215 Sicherheitswachen, wie sie zum Beispiel im Stadttheater und in der Dreiländerhalle abzuhalten waren. 1177 mal gebrannt hat es aber keineswegs. 58 Prozent der „Ausrückungen“ waren technische Hilfsleistungen (THL). Die „Feuer-“ wird immer mehr zur „Hilfswehr“, oder wie Stadtbrandrat Andreas Dittlmann es nennt: zum „Hausmeisterdienst Sankt Florian“. Keine Frage: Ist eine Person bei einem Unfall eingeklemmt, läuft Benzin aus, steht ein Keller unter Wasser oder fällt ein Baum auf die Fahrbahn – die Feuerwehr hilft. „Eine andere Hausnummer aber ist, wenn kleine Asterl auf der Straße liegen und […]

Sonderrechte mit Dachaufsetzer?

Haben Angehörige der Feuerwehr Sonderrechte mit dem Dachaufsetzer? Diese Frage nach dem Dachaufsetzer und welche Rechte er mit sich bringt ist ganz einfach beantwortet: GAR KEINE!!! Der Dachaufsetzer hat lediglich eine „moralische Funktion“ gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, räumt dem Feuerwehrmann aber keinerlei Sonderrechte ein. Ein Dachaufsetzer legt insbesondere den anderen Verkehrsteilnehmern keine Verpflichtung auf, freie Bahn zu schaffen. Rein rechtlich sind übrigens beleuchtete Dachaufsetzer sogar nicht zulässig. Im Feuerwehreinsatz können Sonderrechte, die eine Abweichung von der Strassenverkehrsordnung (StVO) rechtfertigen NUR nach den in § 35 StVO geregelten Grundsätzen in Frage kommen (und dabei ist es völlig unerheblich, ob einer einen Dachaufsetzer hat oder nicht). Danach muß eine Abweichung von StVO-Regeln zur Abwehr ERHEBLICHER Gefahren notwendig sein und es darf niemand gefährdet oder geschädigt werden. Trotz der in Bayern verbreiteten Kommentarmeinung sind manche Gerichte auch der Ansicht, dass Sonderrechte mit Privatfahrzeugen gar nicht […]