Sonderrechte mit Dachaufsetzer?
Haben Angehörige der Feuerwehr Sonderrechte mit dem Dachaufsetzer? Diese Frage nach dem Dachaufsetzer und welche Rechte er mit sich bringt ist ganz einfach beantwortet: GAR KEINE!!! Der Dachaufsetzer hat lediglich eine „moralische Funktion“ gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, räumt dem Feuerwehrmann aber keinerlei Sonderrechte ein. Ein Dachaufsetzer legt insbesondere den anderen Verkehrsteilnehmern keine Verpflichtung auf, freie Bahn zu schaffen. Rein rechtlich sind übrigens beleuchtete Dachaufsetzer sogar nicht zulässig. Im Feuerwehreinsatz können Sonderrechte, die eine Abweichung von der Strassenverkehrsordnung (StVO) rechtfertigen NUR nach den in § 35 StVO geregelten Grundsätzen in Frage kommen (und dabei ist es völlig unerheblich, ob einer einen Dachaufsetzer hat oder nicht). Danach muß eine Abweichung von StVO-Regeln zur Abwehr ERHEBLICHER Gefahren notwendig sein und es darf niemand gefährdet oder geschädigt werden. Trotz der in Bayern verbreiteten Kommentarmeinung sind manche Gerichte auch der Ansicht, dass Sonderrechte mit Privatfahrzeugen gar nicht […]